am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung DSGVO in Kraft getreten und ersetzt damit eine veraltete Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995.
Die DSGVO enthält Bestimmungen, die Unternehmen verpflichten, personenbezogene Daten von EU-Bürgern bei Transaktionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu schützen. Die DSGVO regelt auch die Ausfuhr personenbezogener Daten von EU-Bürgern in Staaten außerhalb der EU. Die Bestimmungen legen einen einheitlichen Standard für alle 28 EU-Mitgliedstaaten fest.
Dabei ist zu beachten, dass nicht der Händler bzw. Hersteller eines Zeiterfassungssystems für den Datenschutz des Anwenders verantwortlich ist, sondern:
Jedes Unternehmen trägt selbst die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO.
Da individuelle Datensicherheit schon immer von größter Wichtigkeit war und somit auch zukünftig bleibt, werden alle Daten, die Anwender mit Produkten der Firma NovaCHRON Zeitsysteme GmbH & Co. KG erheben und dokumentieren, ausschließlich lokal auf den Systemen der Anwender gespeichert. Damit ist der Anwender in der Pflicht, diese personen-bezogenen Daten sorgsam zu behandeln und vor Fremdzugriff zu schützen.
Für Zeiterfassungssysteme der Firma NovaCHRON Zeitsysteme GmbH & Co. KG sind die einfachsten Schritte, ein Admin-Passwort für alle Terminals und Controller festzulegen und alle Passwörter in der Benutzerverwaltung Ihrer Smart Time Plus Version nach der Installation zu ändern.